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Leseordnung

Einschreibung

Die Benützung der Bücherei ist jeder Person gestattet, die eine einmalige Einschreibgebühr in der Höhe von € 2,-- entrichtet hat.

Jede:r Leser:in erkennt durch eigenhändige Unterschrift auf der Leseerklärung die Leseordnung an. Für Leser:innen unter 14 Jahren müssen sich die gesetzlichen Erziehungsberechtigten verpflichten, die Leseordnung einzuhalten. In gleicher Weise haben sich auch Bevollmächtigte von Lesern /Leserinnen, die selbst ihre Medien nicht entleihen können, zu verpflichten.

Entlehnung und Entlehnfristen
Pro Büchereikarte können Sie maximal 20 Medien (Bücher, Hörbücher, DVDs, Spiele, Musik-CDs,  Tonkassetten, CD-Roms, Tonies, Zeitschriften) für 3 Wochen entlehnen.

Verlängerung der Entlehnfrist
Die Entlehnfrist von Medien kann um maximal 2 Wochen verlängert werden. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch, per Mail oder persönlich an die Bücherei.

Überschreitung der Entlehnfristen
Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden Ihnen € 0,50 pro angefangene Woche und entlehntes Medium verrechnet.
Danach erfolgt eine schriftliche Mahnung. Die Kosten der Mahnung, Abholung etc. hat der/die säumige Leser:in  zu tragen.

Verlust von Medien
Der/Die eingeschriebene Leser:in der Stadtbücherei haftet für alle entliehenen Medien. Bei Beschädigung oder Verlust (auch nur eines Bestandteiles) ist voller Ersatz zu leisten. Die Vollständigkeit von Spielen ist zu überprüfen.

Allgemeines
CDs, CD-Roms, sowie DVDs dienen nur für den privaten Gebrauch und dürfen im Sinne des Lizenzgesetzes nicht kopiert oder vervielfältigt werden. Die Bücherei übernimmt keine Gewährleistung, wenn die Medien mit Ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind. Der/Die Leser:in erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner/ihrer persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.